Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Innovateam Engineering GmbH (im weiteren IE genannt)
Vom: 01 Mai 2013
1. Geltungsbereich
Für sämtliche Verkäufe, Lieferungen und Leistungen gelten ausnahmslos unsere nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt wurden. Jeder Auftraggeber erkennt durch Erteilung eines Auftrages—spätestens jedoch bei Annahme der Ware—diese AGB an. Sie gelten für die Dauer der geschäftlichen Verbindung. Diese AGB gelten für Waren-, Materiallieferungen und Dienstleistungen
2. Vertragsgegenstand
In der Regel bildet die Aufgabenstellung des Auftraggebers die Basis unseres Angebots. Gegenstand von Verträgen mit der IE sind in der Regel die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Engineering, insbesondere Produktentwicklung, Prototypenbau, Design, Beschaffung, Berechnung und Beratung sowie Handel mit damit zusammenhängenden Produkten.
3. Angebote
Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, 1 Monat gültig.
Sämtliche Unterlagen zu Offerten, die nicht zu einer Bestellung führen, sind IE auf Verlangen zurückzugeben. Die Unterlagen sind, solange keine Bestellung vorliegt, Eigentum von IE und sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen keinesfalls Dritten in irgendeiner Form zur Kenntnis gebracht werden.
4. Bestellung und Auftragsbestätigung
Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z.B. per Email) oder schriftlich (z.B. per Brief, Fax) erfolgen.
Bei Kunden mit denen IE bereits längere Zeit zusammenarbeitet verzichtet IE auf vorgängige Formalitäten und führt kleinere Aufträge nach Usanz und mündlicher Absprache aus. Dies gilt insbesondere für Kunden, für die IE periodische Stundenabrechnungen nach Arbeitsanfall und Aufwand abrechnet.
In diesem Fall verzichtet IE auf die Ausstellung einer jeweiligen Auftragsbestätigung.
Formelle Bestellungen werden von uns innerhalb von 5 Tagen schriftlich bestätigt. Dies kann elektronisch oder schriftlich erfolgen. Unter Zugrundelegung unserer AGB führen uns erteilte Aufträge erst dann zum Vertragsabschluss, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Sofern der Auftraggeber eine Auftragsbestätigung nicht innerhalb 5 Tagen beanstandet, gilt der Inhalt als genehmigt, auch wenn dieser von vorangegangenen Angeboten abweichen sollte.
5. Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt mit der Annahme der Bestellung durch IE und nach vollständiger Bereinigung der technischen Belange
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
wenn die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig bei IE eintreffen, oder wenn diese durch den Auftraggeber nachträglich abgeändert werden
wenn Zahlungsfristen nicht eingehalten werden
wenn Hindernisse auftreten, die IE trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet ob diese bei der IE, beim Besteller oder einem Dritten entstehen. Solche Hindernisse sind Vorkommnisse höherer Gewalt, beispielsweise Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erhebliche Betriebsstörungen, EDV- und Maschinenausfälle, Unfälle, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der benötigten Rohmaterialien, Halb- oder Fertigfabrikate, Ausschusswerden von wichtigen Werkstücken, behördliche Maßnahmen oder Unterlassungen sowie Naturereignisse.
6. Lieferverzug
Der Auftraggeber ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Verzugsentschädigung geltend zu machen sofern:
Eine Verspätung nachweislich durch IE verursacht wurde
Der Besteller nachweislich einen Schaden erleidet
Eine Verzugsentschädigung Teil des Kaufvertrages ist.
7. Preis
Die Preise können als verbindlicher Festpreis, Richtpreis oder nach aktuellem Stundensatz vereinbart werden.
Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, netto, ab Werk, in Schweizerfranken, exklusive Verpackung, Transport, Versicherung und Mehrwertsteuer.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind ohne anderslautende Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen mittels Post- oder Banküberweisung ohne Skonto in Schweizer Franken zahlbar.
9. Widerruf und Kündigung
Die Beendigung eines laufenden Auftrages kann von beiden Seiten nur aus wichtigen Gründen herbeigeführt werden. Wird aus einem Grunde gekündigt, den IE zu vertreten hat, so steht der IE ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistung zu. In allen anderen Fällen behält IE den Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Honorar abzüglich dem für die Fertigstellung notwendigen, nicht eingekauften Material und Dienstleistungen.
10. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftragsgeber gewährleistet, dass alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und für die IE kostenlos erbracht werden. Insbesondere soll er anstehende Fragen unverzüglich entscheiden und erforderliche Genehmigungen schnellstmöglich herbeiführen. Ist dies nicht möglich, so verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Die Mitwirkungshandlungen müssen den jeweils gültigen Normen, Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen.
Der Auftraggeber trägt jeglichen Mehraufwand, der infolge durch ihn zu vertretende, verspätete, unrichtige oder fehlende Angaben oder Mitwirkungshandlungen entsteht. IE ist auch bei vereinbarten Fest- oder Richtpreisen berechtigt, derartigen Mehraufwand entsprechend dem aktuellen Stundensatz zusätzlich abzurechnen.
11. Geheimhaltung
Ohne einer anderslautenden Vereinbarung verpflichtet sich IE zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen, soweit diese nicht
dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder
allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der Empfänger zu vertreten hat
oder dem Empfänger oder einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden.
vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder
vom Auftraggeber einemDritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt worden sind oder
aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind
von dem Auftraggeber zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.
12. Versand- und Verpackungskosten, Gefahrübergang
Sämtliche Bearbeitungs-, Verpackungs- und Versandspesen werden dem Käufer verrechnet.
Die Vertragsprodukte werden beim Versand kontrolliert und handelsüblich verpackt.
Gefahr und Risiko bezüglich verschickter Vertragsprodukte gehen mit Versandaufgabe auf den Käufer über.
Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Versicherung des Transportes Sache des Bestellers.
13. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bzw. Dienstleistung bleibt das Eigentum von IE bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen dem Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen, insbesondere bis zur Zahlung sämtlicher Rechnungen.
14. Gewährleistung
IE leistet Gewähr für eine sorgfältige, dem Stand der Technik entsprechende Ausführung der zu erbringenden Dienstleistungen und Lieferungen.
Waren-und Materiallieferungen
Die Gewährleistungsfrist für Waren- und Materiallieferungen beträgt ohne anderweitige Vereinbarung 1 Jahr im 1-schichtigen Betrieb ab Lieferung ab Werk. Davon ausgenommen sind als solche bezeichnete Verschleiß- und Ersatzteile. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder anderer Gründe entstanden sind, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäße Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und IE Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Dienstleistungen in Form von Entwicklungen, Berechnungen, Konstruktionen
Gewährleistung wird gewährt für die sachgerechte Ausführung der Dienstleistung, der Pläne und Dokumente. IE haftet nur bei grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Fehlerhafte Dienstleistungen werden von IE kostenlos richtiggestellt.
Von der Gewährleistung und jeglicher Haftung ausgenommen sind:
Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangene Gewinne und Erträge
Jegliche Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber eigenmächtig ohne Rücksprache mit IE Änderungen vornimmt oder sich die Einsatzbedingungen geändert haben.
Versuchs- und Experimentalbaugruppen für Test und Evaluation von Verfahren, Prozessen, Komponenten, Maschinen etc.
15. Haftung
IE haftet für allfällige Schäden, vorbehältlich des nachfolgenden Absatzes, bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.
Jede weitere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und Folgeschäden, wird ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16. Rücksendungen
Bestellte Vertragsprodukte gelten als fest gekauft. Ohne schriftliches Einverständnis werden keine Vertragsprodukte zurückgenommen.
17. Schlussbestimmungen
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Innovateam Engineering GmbH.
Unser Grundsatz lautet: Wir werden jederzeit bestrebt sein, allfällige Differenzen mit unseren Kunden und Lieferanten gütlich und einvernehmlich zu lösen